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Eidesstattliche Versicherung |
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Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bis 1970 als Offenbarungseid
bezeichnet) hat weitreichende Folgen. Deshalb werden nachfolgend einige
wichtige Punkte und Aspekte dargestellt.
Vorteile:
Die eidesstattliche Versicherung gilt für 3 Jahre. In dieser
Zeit wird man in der Regel von seinen Gläubigern nicht mehr
behelligt und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden nicht
mehr weiterbetreiben. Versucht ein Gläubiger dennoch die Zwangvollstreckung
zu betreiben, so hat er regelmäßig auch die Kosten dafür
zu tragen.
Nachteile:
Der Schuldner wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieses öffentliche
Register wird bei den Amtsgerichten geführt und kann unter bestimmten
Voraussetzungen von jedermann auf Antrag eingesehen werden. Die Einträge
in dieses Verzeichnis werden erst 3 Jahre nach Abgabe der letzten
eidesstattlichen Versicherung gelöscht. Eine vorzeitige Löschung
kommt nur dann in Betracht, wenn der Schuldner dies beantragt und
wenn der Anspruch des Gläubigers, der die eidesstattliche Versicherung
beantragt hatte, nachweislich befriedigt wurde.
Diese Nachteile haben aber für die meisten Schuldner kaum
unmittelbare Folgen. Das Verzeichnis wird nur von wenigen eingesehen,
so daß regelmäßig auch niemand von der Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung Kenntnis erlangt.
Unmittelbarer Nachteil und von hoher praktischer Bedeutung ist
vielmehr der Umstand, daß die eidesstattliche Versicherung
auch der SCHUFA oder der Creditreform e.V. bekannt wird und die den
diesen Unternehmen oder Vereinen angeschlossen Unternehmen von der
mangelnden Kreditwürdigkeit des Schuldners erfahren können.
Die Folge ist, daß dem Schuldner keine Darlehen oder Überziehungskredite
mehr eingeräumt werden. Ebenfalls ist z. B. der Abschluß von
Mobilfunkverträgen etc. schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. |
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