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Mahnbescheid
Was ist ein Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Der Mahnbescheid ist ein besonderes zivilrechtliches Verfahren, das der schnellen und einfachen Beitreibung von offenen Geldforderungen dient.

Wie kommt es zum Mahnbescheid?
Das zuständige Amtsgericht erläßt den Mahnbescheid nur auf Antrag des Gläubigers (Antragstellers). Der Mahnbescheid ist kein Urteil, sondern nur eine Aufforderung zur Zahlung. Das Amtsgericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist! Das Gericht verläßt sich ausschließlich auf die Angaben des Antragstellers.

Tip:
Bewahren Sie die Briefumschläge auf, denn auf ihnen wird die Zustellung vermerkt.

Folgen des Mahnbescheids:
Gegen den Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen oder den geforderten Betrag bezahlen.

Tip:
Besteht der vom Gläubiger per Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch zu Recht, dann ergibt ein Widerspruch keinen Sinn. Der Antragsteller würde das anschließende Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich gewinnen und Sie müßten zudem die Verfahrenskosten tragen. Sofern Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Erfolgt keine Zahlung oder wird kein Widerspruch eingelegt, so kann der Anspruchsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.  

Vollstreckungsbescheid:
Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht dem Antragsteller die zwangsweise Beitreibung der Geldforderung. Ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, so kann der Antragsteller zur Befriedigung seiner Forderung 30 Jahre lang gegen Sie vollstrecken. Sind Sie zahlungsunfähig, so kann er Sie auch zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen.

Tip:
Können Sie die geforderten Geldbeträge auch in Zukunft nicht aufbringen, so sollten Sie sich hinsichtlich der Durchführung eines Insolvenzverfahrens beraten lassen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie in unserem Kundenbereich erhalten.


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