Was ist ein
Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner eine
bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Der Mahnbescheid
ist ein besonderes zivilrechtliches Verfahren, das der schnellen
und einfachen Beitreibung von offenen Geldforderungen dient.
Wie kommt es zum Mahnbescheid?
Das zuständige Amtsgericht erläßt den Mahnbescheid
nur auf Antrag des Gläubigers (Antragstellers). Der Mahnbescheid
ist kein Urteil, sondern nur eine Aufforderung zur Zahlung. Das Amtsgericht
prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist! Das
Gericht verläßt sich ausschließlich auf die Angaben
des Antragstellers.
Tip:
Bewahren Sie die Briefumschläge auf, denn auf ihnen wird die
Zustellung vermerkt.
Folgen des
Mahnbescheids:
Gegen den Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei
Wochen schriftlich Widerspruch einlegen oder den geforderten
Betrag bezahlen.
Tip:
Besteht der vom Gläubiger per Mahnbescheid geltend gemachte
Anspruch zu Recht, dann ergibt ein Widerspruch keinen Sinn. Der Antragsteller
würde das anschließende Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich
gewinnen und Sie müßten zudem die Verfahrenskosten tragen.
Sofern Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt
wenden.
Erfolgt keine Zahlung oder wird kein Widerspruch eingelegt, so
kann der Anspruchsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Vollstreckungsbescheid:
Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht dem Antragsteller die
zwangsweise Beitreibung der Geldforderung. Ist der Vollstreckungsbescheid
rechtskräftig, so kann der Antragsteller zur Befriedigung seiner
Forderung 30 Jahre lang gegen Sie vollstrecken. Sind Sie zahlungsunfähig,
so kann er Sie auch zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
zwingen.
Tip:
Können Sie die geforderten Geldbeträge auch in Zukunft
nicht aufbringen, so sollten Sie sich hinsichtlich der Durchführung
eines Insolvenzverfahrens beraten lassen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie in
unserem Kundenbereich erhalten.
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