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Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung ist ein zentraler Bereich unserer Leistungsangebote. Die Schuldnerberatung wird nur durch unsere zugelassenen Rechtsanwälte angeboten. Wir arbeiten ausschließlich mit Rechtsanwälten zusammen und bieten Ihnen keine Beratung durch karitative Verbände bzw. gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen an.

Nur so ist sichergestellt, daß wir Ihnen auch ein Höchstmaß an Kompetenz und Sachverstand zukommen lassen können. Vor allem kann ein Rechtsanwalt die rechtlichen Probleme genau einschätzen und Ihnen auch verbindliche Antworten geben. Insbesondere im Bereich des Vollstreckungsrechts haben wir die Erfahrung gemacht, daß Schuldnerberater ohne juristische Ausbildung häufig mit der korrekten Einschätzung der Rechtslage überfordert sind und dementsprechend die Hilfesuchenden die Leidtragenden sind.

Unser Vertraganwalt wird Ihnen nach der Erstberatung zielorientierte und konkrete Lösungsvorschläge unterbereiten und die entsprechenden notwendigen und richtigen Schritte zum Schuldenabbau einleiten.

Dabei wird sich der Anwalt zunächst um eine außergerichtliche Lösungen bemühen, indem er Ihre Gläubiger anschreibt und ihnen Vorschläge zum Schuldenabbau unterbreiten. Sollte dieser Einigungsversuch scheitern, so wird der Anwalt Ihnen die Möglichkeiten einer privaten Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung darlegen.

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