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Schuldnerberatung |
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Die Schuldnerberatung ist ein zentraler
Bereich unserer Leistungsangebote. Die Schuldnerberatung wird nur durch unsere zugelassenen
Rechtsanwälte angeboten. Wir arbeiten
ausschließlich mit Rechtsanwälten zusammen und bieten
Ihnen keine Beratung durch karitative Verbände bzw. gemeinnützige
Schuldnerberatungsstellen an.
Nur so ist sichergestellt, daß wir
Ihnen auch ein Höchstmaß an
Kompetenz und Sachverstand zukommen lassen können. Vor
allem kann ein Rechtsanwalt die rechtlichen Probleme genau einschätzen
und Ihnen auch verbindliche Antworten geben. Insbesondere im Bereich
des Vollstreckungsrechts haben wir die Erfahrung gemacht, daß Schuldnerberater
ohne juristische Ausbildung häufig mit der korrekten Einschätzung
der Rechtslage überfordert sind und dementsprechend die Hilfesuchenden
die Leidtragenden sind.
Unser Vertraganwalt wird Ihnen nach der Erstberatung
zielorientierte und konkrete Lösungsvorschläge unterbereiten
und die entsprechenden notwendigen und richtigen Schritte zum Schuldenabbau
einleiten.
Dabei wird sich der Anwalt zunächst um eine außergerichtliche
Lösungen bemühen, indem er Ihre Gläubiger anschreibt
und ihnen Vorschläge zum Schuldenabbau unterbreiten. Sollte
dieser Einigungsversuch scheitern, so wird der Anwalt Ihnen die Möglichkeiten
einer privaten Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung
darlegen.
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