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Anwaltliche Erstberatung |
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Wir vermitteln Ihnen eine anwaltliche
Erstberatung in
Wohnortnähe (bundesweit).
Die Kosten für die weitere anwaltlichen Beratung und Vertretung
werden grundsätzlich durch staatliche Beratungshilfe übernommen,
so daß Sie dann keine Kosten
für den Anwalt zu
tragen haben.
Die Beratung ist stets persönlich. Gegenstand
der Erstberatung ist die Erfassung Ihrer persönlichen Situation.
Neben den Entstehungsgründen der Zahlungsunfähigkeit
werden auch soziale Probleme und Perspektiven erörtert. Ebenfalls
werden momentane und kommende Einkommens- und Vermögensverhältnisse
aufgenommen..
Ihr ProDebitor- Rechtsanwalt zeigt Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten auf und bespricht mit Ihnen bei der Erstberatung
das weitere Vorgehen.
Der Anwalt wird ihnen ggf. die notwendige Existenzsicherungsmaßnahmen
(z.B. Alg II, Räumungsschutz bei Mietraum) benennen und wird
Ihnen nötigenfalls auch bei der Beantragung und Durchsetzung behilflich
sein. Wenn es geboten ist, wird Ihr Rechtsanwalt die
Forderungen einzeln überprüfen
und ggf. auch bestreiten. Denn ProDebitor-Kunden sollen nicht zu
Unrecht zahlen. |
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