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Anwaltliche Erstberatung
Wir vermitteln Ihnen eine anwaltliche Erstberatung in Wohnortnähe (bundesweit).

Die Kosten für die weitere anwaltlichen Beratung und Vertretung werden grundsätzlich durch staatliche Beratungshilfe übernommen, so daß Sie dann keine Kosten für den Anwalt zu tragen haben.

Die Beratung ist stets persönlich. Gegenstand der Erstberatung ist die Erfassung Ihrer persönlichen Situation.

Neben den Entstehungsgründen der Zahlungsunfähigkeit werden auch soziale Probleme und Perspektiven erörtert. Ebenfalls werden momentane und kommende Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgenommen..

Ihr ProDebitor- Rechtsanwalt zeigt Ihnen die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auf und bespricht mit Ihnen bei der Erstberatung das weitere Vorgehen.

Der Anwalt wird ihnen ggf. die notwendige Existenzsicherungsmaßnahmen (z.B. Alg II, Räumungsschutz bei Mietraum) benennen und wird Ihnen nötigenfalls auch bei der Beantragung und Durchsetzung behilflich sein. Wenn es geboten ist, wird Ihr Rechtsanwalt die Forderungen einzeln überprüfen und ggf. auch bestreiten. Denn ProDebitor-Kunden sollen nicht zu Unrecht zahlen.

 

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