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Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Vorbemerkung:
Was ist ein Mahnbescheid?
Wie kommt es zum Mahnbescheid?
Was sind die Folgen des Mahnbescheids?
Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid:
Der Vollstreckungsbescheid:
Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid:
Was sind die Folgen des Vollstreckungsbescheids?
Fazit:

Vorbemerkung:
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten oder einen erwarten, so nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den nachfolgenden Text in Ruhe durchzulesen. Er enthält wichtige Informationen über die rechtlichen Folgen eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Auf keinen Fall dürfen Sie solche Bescheide unbeachtet weglegen oder gar wegwerfen! Wir empfehlen auch den Briefumschlag aufzubewahren!

Jährlich werden ca. 8 Millionen Mahnbescheide von deutschen Gerichten erlassen. Diese beeindruckende Zahl zeigt deutlich, wie angespannt die Wirtschaftslage in Deutschland ist und wie viele Unternehmen und Privathaushalte von der schwachen Konjunkturlage betroffen sind. Es wundert einen daher nicht, dass viele Menschen im Laufe ihres Lebens einen Mahnbescheid erhalten. Umso wichtiger ist es, dass der Empfänger eines Mahnbescheides die rechtlichen Folgen kennt und sich entsprechend verhalten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Mahnbescheid wegen Zahlungsunfähigkeit oder wegen Zahlungsunwilligkeit erhalten hat, denn die rechtlichen Konsequenzen sind immer die gleichen.

Was ist ein Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid oder auch gerichtliches Mahnverfahren genannt, ist eine Aufforderung an den Schuldner (das Gesetz spricht von Antragsgegner), eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger (das Gesetzt sprich von Antragsteller) zu zahlen. Der Mahnbescheid ist ein besonderes zivilrechtliches Verfahren, das zur schnellen und einfachen Beitreibung von offenen Geldforderungen gedacht ist. Es findet keine mündliche Verhandlung vor Gericht statt. Insofern bedarf es auch keiner ausführlichen Klageschrift oder einer Beweiserhebung. Der Mahnbescheid ist daher in erster Linie eine einfache und vor allem kostengünstige Möglichkeit, gegen säumige Schuldner vorzugehen.

Wie kommt es zum Mahnbescheid?
Das Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid nur auf Antrag des Antragtellers. Antragsteller kann jedermann sein, also auch eine Privatperson. Der Mahnbescheid ist kein Urteil, sondern nur eine Aufforderung zur Zahlung. Das zuständige Amtsgericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist! Das Amtsgericht prüft lediglich, ob der Antragsteller den Antrag richtig gestellt, also das Formular korrekt ausgefüllt hat. Das Gericht prüft auch nicht, ob der Antragsgegner zuvor schriftlich angemahnt wurde. Das Gericht verlässt sich ausschließlich auf die Angaben des Antragstellers. Insofern kann grundsätzlich auch eine nicht berechtigte Geldforderung mittels Mahnbescheid eingefordert werden. Wenn also jemand der Auffassung ist, dass er einen Geldanspruch gegen einen anderen hat, so kann er diesen unproblematisch und kostengünstig mittels Mahnbescheid einfordern. Wurde der Antrag fehlerfrei ausgefüllt, so fertigt das Gericht einen Mahnbescheid aus und stellt ihn dem Antragsgegner an seine Adresse förmlich zu.

Was sind die Folgen des Mahnbescheids?
Die Folgen eines Mahnbescheids können erheblich sein! Deshalb sollte der Antragsgegner folgendes beachten:

Nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Antragsgegner innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen oder den geforderten Betrag bezahlen. Dabei ist zu beachten, dass ein nicht abgeholter Mahnbescheid beim Postamt auch als zugestellt gilt und somit die Frist von zwei Wochen läuft. Ebenso gilt der Mahnbescheid als zugestellt, wenn der Antragsgegner im Urlaub ist und der Mahnbescheid während seiner Abwesenheit eintrifft. Für diesen Fall muss der Antragsgegner entsprechende Vorsorge treffen und jemanden mit der Verwaltung der Post beauftragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antragsgegner aufgrund vorangegangener schriftlicher Zahlungsaufforderungen und der Androhung rechtlicher Folgen mit der Zustellung eines Mahnbescheids rechnen muss. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme an, sondern auf den Zeitpunkt der Zustellung.

Soweit der Antragsgegner den im Mahnbescheid bezifferten Gesamtbetrag bezahlt (einschließlich der Kosten für den Mahnbescheid), ist die Sache erledigt.

Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid:
Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann sich gegen die gesamte Forderung, als auch gegen eine Teilforderung richten. Der Widerspruchsvordruck, der jedem Mahnbescheid beigelegt ist, ist übersichtlich und klar verständlich. Der Widerspruch muss nicht begründet werden!

Ob allerdings ein Widerspruch einlegt werden sollte, hängt im wesentlich davon ab, ob der Anspruch des Antragstellers begründet ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Beweislage zu beachten. Denn notfalls muss man sein Recht auch beweisen können! Bestehen Bedenken hinsichtlich eines Widerspruchs, so sollte unbedingt der Rat eines Anwalts eingeholt werden.

Wurde rechtzeitig schriftlich Widerspruch erhoben, so setzt das Gericht den Antragsteller davon in Kenntnis. Der Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt regelmäßig zu einem normalen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, dem so genannten streitigen Verfahren. Die Sache wird dann entweder vor dem Amtgericht, oder wenn der Streitwert mehr als 5.000 Euro beträgt vor dem Landgericht ausgetragen.

Der Antragsgegner erhält dann vom Amts- oder Landgericht eine förmlich zugestellte Klageschrift des Antragstellers mit Ladung zur mündlichen Verhandlung oder eine Aufforderung sich zur Sache zu äußern. In beiden Fällen sind die genannten Fristen unbedingt zu beachten. Auf keinen Fall darf der Antragsgegner einen Gerichtstermin versäumen. Es drohen sonst weitere Rechtsnachteile. Sollte die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden, so muss der Antragsgegner spätestens jetzt die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, denn vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.

Der Antragsgegner kann aber die anstehenden Prozess- und Anwaltskosten ganz oder teilweise durch die Prozesskostenhilfe auffangen. Keinesfalls darf der Antragsteller ohne Anwalt vor dem Landgericht erscheinen! Denn aufgrund des dortig herrschenden Anwaltzwangs wird dann mit Sicherheit ein so genanntes Versäumnisurteil gegen den Antragsgegner ergehen. Es ist dabei unerheblich, ob der Antragsteller im Recht ist. Denn das Gericht kann und wird seine Erklärungen und Äußerungen nicht rechtlich beachten. Wichtig daher! Niemals ohne Anwalt vor dem Landgericht erscheinen!

Vor dem Amtsgericht kann sich jeder selbst oder durch einen Bevollmächtigten (muss also kein Anwalt sein) vertreten. ProDebitor rät aber grundsätzlich zu einer anwaltlichen Vertretung. Zwar muss der Amtsrichter auch dem Unkundigen bei der Formulierung und Gestaltung der Anträge helfen, jedoch gibt es unzählige Besonderheiten und Unwegsamkeiten in einem Zivilprozess, die eine anwaltliche Vertretung erforderlich machen. Die Kosten können gegebenenfalls durch Prozesskostenhilfe aufgefangen werden. Der ProDebitor- Anwalt wird auch in diesem Fall behilflich sein.

Tipp: Besteht der vom Antragsteller per Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch zu Recht, dann ergibt ein Widerspruch keinen Sinn. Das Gericht würde im anschließenden Gerichtsverfahren zu Gunsten des Gläubigers entscheiden und der Antragsgegner hätte zudem die weiteren Verfahrenskosten zu tragen.

Der Vollstreckungsbescheid:
Wurde weder bezahlt noch fristgerecht Widerspruch eingelegt, so kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der ebenfalls dem Antragsgegner zugestellt wird. Wird dem Antragsgegner ein solcher Vollstreckungsbescheid zugestellt, so kann dies für den Schuldner jetzt erhebliche Konsequenzen haben. Denn der Vollstreckungsbescheid gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, seine Geldforderung zwangsweise beizutreiben. Dies kann durch Gerichtsvollzieher oder durch das Vollstreckungsgericht geschehen. Der Bescheid wirkt also zunächst wie ein Urteil!

Ist der Antragsgegner nicht in der Lage den Betrag zu zahlen, so empfiehlt sich der Weg zum Rechtanwalt, um die Schuldensituation mit ihm eingehend zu erörtern. Gegebenenfalls wird der Rechtsanwalt den Antragsteller anschreiben und ihm eine Stundung bzw. Ratenzahlung vorschlagen, um so eine weitere Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid abzuwenden. Möglicherweise wird der Rechtsanwalt dem Antragsteller auch zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung raten. Sollte der Antragsgegner ProDebitor- Kunde sein, so kann er auch die kostenlose anwaltliche Erstberatung durch ProDebitor in Anspruch nehmen. Die Kosten der Erstberatung werden von ProDebitor getragen.

Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid:
Der Antragsgegner kann den geforderten Betrag zahlen oder gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. Der Vollstreckungsbescheid wird damit nicht endgültig. Sollte der Antragsgegner gegen den zuvor ergangenen Mahnbescheid verspätet Widerspruch eingelegt haben, so wird dieser Widerspruch jetzt als Einspruch behandelt.

Was sind die Folgen des Vollstreckungsbescheids?
Der Einspruch schützt den Antragsgegner nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen, denn der Antragsteller kann trotz Einspruch die Zwangsvollstreckung betreiben. Er kann also einen Gerichtsvollzieher beauftragen und z.B. in der Wohnung des Antragsgegners eine Pfändung durchführen lassen. Sollte der Antragsteller in einem späteren Prozess verlieren, so muss er zwar die Sachen wieder herausgeben, ihm steht aber bis dahin das Vollstreckungsrecht zur Seite. Gegen entsprechende Sicherheitsleistung kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid gestellt werden. Wer die gerichtlich bestimmte Sicherheitsleistung aber nicht erbringen kann, muss damit rechnen, dass der Antragsteller ungehindert bis zum Ende des Prozesses vollstreckt.

Tipp: Der Antragsgegner sollte gleichzeitig mit dem Teil- Einspruch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.

Sollte der Antragsgegner weder zahlen noch Einspruch einlegen, so wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Vollstreckungsbescheid wirkt als titulierte Forderung und verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Der Antragsteller kann solange vollstrecken, bis er sein Geld hat und / oder den Antragsgegner zur Abgabe einer (auch wiederholten) eidesstattlichen Versicherung zwingen. Kann der Antragsgegner die Geldforderung auch in nächsten Jahren nicht aufbringen, so bietet sich u.U. ein Insolvenzverfahren an, um die Schuldenkrise zu bewältigen.

Der Antragsgegner sollte es nicht soweit kommen lassen! Sobald der Mahnbescheid zugestellt ist, muss der Antragsgegner reagieren. Entweder muss er zahlen, einen Widerspruch einlegen oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall sollte er bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides abwarten.

Tipp: Sollten die Forderungen berechtigt und unbestritten sein und ist der Schuldner auch zahlungswillig aber nicht zahlungsfähig, so kann der Schuldner der Gläubigerseite im Vorfeld ein notarielles Schuldanerkenntnis anbieten. Soweit noch kein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, kann der Schuldner auf diese Weise Kosten einsparen und muss nicht das Procedere mit Inkasso- und Anwaltsschreiben sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide über sich ergehen lassen. Wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig belegt (z.B. durch Alg II- Bescheide oder durch Hinweis auf eine bereits abgelegte eidesstattliche Versicherung), so sind die Gläubiger in der Regel bereit, die anfallende Notargebühr vorzustrecken. Die Notarkosten sind häufig niedriger als die Mahn- Gerichts- und Anwaltskosten. Der Schuldner muss bei Unterzeichnung eines notariellen Schuldanerkenntnisses allerdings darauf achten, dass die anzuerkennenden Forderungen auch tatsächlich berechtigt sind. Insbesondere sollte der Schuldner bei vorformulierten Schuldanerkenntnissen seitens Inkassogesellschaften besonders aufmerksam sein.

Fazit:
Wichtig! Lassen Sie keine Mahn- oder Vollstreckungsbescheide unbeachtet. Ein ungeöffneter Mahnbescheid in der Schublade kann ganz erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Reagieren Sie rechtzeitig und nehmen Sie sich wenn nötig einen Anwalt. ProDebitor kann Ihnen weiterhelfen.

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